Hebammenrufbereitschaft – Erstattung durch die Techniker Krankenkasse

5.01.2013

rufbereitsschaft-technikerNach der BKK Securvita, der BKK Advita und der BKK VBU folgt jetzt endlich auch eine der größten Krankenkassen, die Techniker, der steigenden Nachfrage nach 1:1 Betreuung während der Geburt und erstattet (nach viel Druck und Kassenwechsel durch die Schwangeren) die Rufbereitschaftspauschale bis zu 250€. Super! – Zitat der Facebookseite Hebammenprotest

http://www.tk.de/tk/rechte-und-finanzen/leistungen-der-tk/hebammen/491176

 

 

 

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